Öffentliches Recht

Im Bereich des Öffentlichen Rechts bin ich seit 2003 auf komplexe Fragestellungen an den Schnittstellen von Bau, Planung und Finanzierung baulicher Anlagen sowie umweltrechtlichen Prüfungen und Prüfungsverfahren spezialisiert. Die Beratung und Vertretung erfasst Unternehmen und die öffentliche Hand von der Unterstützung bei der Projektentwicklung über die Schaffung von Planungsrecht, den Erhalt von Zulassungen bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Kommunen und Grundstückseigentümer werden bei der Abwehr belastender Vorhaben und der Durchsetzung von Schutz- und Entschädigungsansprüchen unterstützt. 

Im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen und dem kommunalen Wirtschaftsrecht umfasst meine Tätigkeit das nationale Förderrecht und das EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. Dazu gehört die förder- und beihilfenrechtliche Optimierung der Finanzierung, beim Rechtsschutz gegen Wettbewerber und gegen Rückforderungen.

Die Leistungen im Öffentlichen Recht umfassen:

  • Bauleitplanverfahren

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Planfeststellungsverfahren

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Städtebauliche Verträge

  • Nachbarbeschwerden

  • Ansprüche wegen verweigerter
    oder verzögerter behördlicher
    Entscheidungen

  • Enteignungsentschädigung

  • Eilverfahren, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, Normenkontrollverfahren
  • Förderverfahren von der Antragsstellung bis zur Verwendungsprüfung

  • Beihilfenrechtskonforme Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen

  • Beihilfenrechtskonforme Finanzierung öffentlicher Unternehmen

  • Beihilfenrechtliche Notifikations- und Prüfverfahren

  • Konkurrentenklagen